Schulungen für Jobcenter
Unsere Schulungen für Jobcenter im Überblick
Alternativ können Sie die Broschüre downloaden:
01 - Grundlagenschulung SGB II - Leistungsrecht
Das mehrtägige Seminar wendet sich an Mitarbeiter der Leistungsabteilung und bietet eine umfassende und profunde Einführung in sämtliche praxisrelevanten Problemfelder des SGB II. Die Gliederung in Module ermöglicht es, die Inhalte nach Bedarf zu kombinieren und gegebenenfalls inhaltlich zu erweitern. Möglich ist auch die Buchung einzelner Module.
Modul 1 (Einführung)
- Aufgabe und Zielsetzung der Sozialgesetzbücher und der sozialen Ordnung
- Überblick über die Bücher SGB I – SGB XII
Allgemeingültigkeit SGB I und SGB X insbesondere praxisrelevante Anwendungsbezüge, Beratungspflicht § 14 SGB I, Mitwirkungspflichten §§ 60- 66 SGB I, Zuständigkeiten, Verwaltungsakt – Anhörung – Aufhebung von Verwaltungsakten X, - Grundsätze der Leistungsgewährung – Nachrangprinzip, Individualprinzip, Fordern und Fördern
Modul 2
- Anspruchsberechtigte § 7 Abs. 1 SGB II – Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Altersgrenze
- Abgrenzung der Grundsicherungen – 4. Kapitel SGB XII – 3. Kapitel SGB XII – Sozialgeld
- Ausschlusstatbestände – insbesondere Ausschluss von Ausländern – Ausländerrechtliche Unterscheidung und Rechtsvorschriften, Ortsabwesenheit, Azubis
- Auszubildende
Modul 3
- Bedarfsgemeinschaften – Misch-BG`s, Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften
- Bedarfsdeckungsprinzip
- Regelbedarfsstufen § 20 SGB II
- Mehrbedarfe § 21 SGB II
- Kosten der Unterkunft und Heizung – Mietwohnungen, Eigentum, Angemessenheit, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Umzugsverfahren, Umzugskosten
- BuT § 28 SGB II
Modul 4
- Abgrenzung Einkommen und Vermögen – Definition, Zuflusstheorie
- Antragsstellung – Antragsrückwirkung – Bedarfszeit
- Zurechenbarkeit von Einkommen und Vermögen in der BG
- Vorrangige Leistungen im Überblick mit Verweis auf §§ 5, 12 a SGB II
- Einkommensarten
- Nicht zu berücksichtigendes Einkommen § 11a SGB II
- Absetzungen nach § 11b Abs. 1 und Abs. 2 SGB II
- Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II
- Bedarfsanteilsmethode
Modul 5
- Vermögen
- Geschütztes Vermögen
- Verwertbarkeit
- Freibeträge
- Darlehen §§ 24, 42 a SGB II
- Leistungsminderungen (Sanktionen)
Modul 6
- Anträge nach § 44 SGB X
- Aufhebungsvorschriften § 45 und § 48 SGB X mit Anhörung nach § 24 SGB X – Individualprinzip
- Erstattungsvorschrift
- Aufrechnungsvorschriften
- Endgültige Festsetzung § 41 a SGB II
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse/Online
Umfang:
4-6 tägig
Preis:
Auf Anfrage (auch einzelne Module können gebucht werden)
02 - Bürgergeld - Neuregelungen im Leistungsrecht
Zwischenzeitlich wurde das „Bürgergeld“ beschlossen und das Gesetz am
20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Zum 01.01.2023 ist das neue
Bürgergeld in Kraft getreten.
Das Seminar behandelt die verabschiedeten leistungsrechtlichen
Neuregelungen im SGB II unter Berücksichtigung ihrer Praxisrelevanz.
INHALTE SIND:
• Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen
• Änderungen bei der Berücksichtigung von Vermögen
• Karenzzeiten bei den KdU
• Änderungen der Freibeträge für Auszubildende, Schüler und Studenten
• Anrechnungsfreie Einnahmen
• Erreichbarkeitsregelungen Leistungsberechtigter
• Abschaffung der Regelung zur Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten
• Änderungen vorläufigen Bewilligung
• Bagatellgrenze für Rückforderungen
• Weitere Änderungen
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse/Online
Umfang:
Ganztägig oder kompakt halbtägig
Preis:
Auf Anfrage
03 - Bürgergeld - Ein Überblick
In diesem Seminar erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Jobcenter einen umfassenden Überblick über sämtliche Neuregelungen des
SGB II, die seit dem 01.01.2023 gelten bzw. ab dem 01.07.2023 in Kraft treten. Dabei werden sowohl die
leistungsrechtlichen als auch die Belange der Arbeitsvermittlung behandelt.
INHALTE SIND:
- Bürgergeld löst AlG II und Sozialgeld ab
- Neugestaltung von Freibeträgen bei der Einkommensanrechnung
- Karenzzeiten bei Vermögen und den KdU
- Änderungen der Freibeträge für Auszubildende, Schüler und Studenten
- Anrechnungsfreie Einnahmen
- Erreichbarkeitsregelungen LeistungsberechtigterAbschaffung der Regelung zur Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten
- Änderungen bei der vorläufigen Bewilligung
- Bagatellgrenze für Rückforderungen
- Abschaffung des Vermittlungsvorrangs: Keine Schwerpunktsetzung auf die
vorrangige unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - Schwerpunktsetzung auf Dauerhaftigkeit der Eingliederung in Arbeit statt einer
„schnellen“ Arbeitsaufnahme - Neufassung der gemeinsamen Ausgestaltung des Eingliederungsprozesses
(Kooperationsplan) - Neufassung der Sanktionsvorschriften nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes - Weitere Änderungen
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Vermittlung, der Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse/Online
Umfang:
Ganztägig oder kompakt halbtägig
Preis:
Auf Anfrage
04 - RVG - Gebührenrecht im Sozialrecht
Die Schulung befasst sich mit sämtlichen für die Sachbearbeitung relevanten Gebührentatbeständen im RVG für anwaltliche Tätigkeit im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren.
Eingegangen wird insbesondere auf Änderungen durch das KostRModG zum 01.08.2013.
Anhand von Beispielfällen wird auf typische praxisrelevante Konstellationen abgestellt und Kostensenkungsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen des § 14 RVG aufgezeigt.
DARÜBER HINAUS WERDEN FOLGENDE INHALTE BEHANDELT:
- Kostengrundentscheidung – § 63 SGB X bzw. § 193 SGG
- Notwendigkeit der Hinzuziehung nach § 63 Abs. 2 SGB X
- Kostenfestsetzungsverfahren
- Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Halbtägig
Preis:
Auf Anfrage
05 - Prozesstaktik unter Kostengesichtspunkten
Der Teilnehmer soll im Rahmen dieser Schulung hinsichtlich kostenauslösender Sachverhalte sensibilisiert werden und anhand praktischer Beispiele Kosteneinsparpotentiale in der Sachbearbeitung umsetzen lernen. Die Schulung beinhaltet eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem Gebührenrecht und geht insbesondere auf taktische Gesichtspunkte ein. Es werden sämtliche für die Sachbearbeitung relevanten Gebührentatbestände des RVG für anwaltliche Tätigkeit im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren thematisiert.
Anhand von Beispielfällen wird auf typische praxisrelevante Konstellationen abgestellt und Kostensenkungsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen des § 14 RVG aufgezeigt.
Die Schulung soll das Verständnis hinsichtlich Funktions- und Denkweise von Gerichten bzw. Richtern stärken und Wege aufzeigen, sich diese Kenntnis taktisch in der Prozesssituation zu Nutzen zu machen.
SCHWERPUNKTE:
- Kostengrundentscheidung – § 63 SGB X bzw. § 193 SGG
- Notwendigkeit der Hinzuziehung – § 63 Abs. 2 SGB X
- Kostenfestsetzungsverfahren
- Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen – Erinnerung
- Kostenentscheidung bei unbegründetem Widerspruch/Klage
- Darlegungspflichten im Rahmen von Anträgen nach § 44 SGB X
- Gegenstandswerdung – §§ 86, 96 SGG
- Klageänderung – Konkludente Einwilligung bei Erwiderung
- Konstellationen bei vorläufiger Leistungsbewilligung
- Kostenersparnis durch “taktischen” Vergleich oder Anerkenntnis
- Aufhebung und Erstattung – Nachbesserung im Widerspruchsverfahren
- Klagebefugnis bei gemeinsamem Sorgerecht
Zielpersonen:
Teamleitung und Mitarbeiter der Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig wahlweise 1 1/2-tägig
Preis:
Auf Anfrage
06 - Prozesspsychologie unter Kostengesichtspunkten
Die Schulung unterstützt die Klagesachbearbeitung in taktischen Belangen und berücksichtigt insbesondere psychologische Aspekte. Das Verständnis hinsichtlich Funktions- und Denkweise von Gerichten bzw. Richtern kann sich der Klagesachbearbeiter zu Nutzen machen.
Besonderer Schwerpunkt der Schulung sind Hilfestellungen für ein selbstbewusstes Auftreten im Termin. Anhand von Beispielen aus der Praxis sollen “Verhaltensmuster” aufgezeigt werden, um einen flexiblen Umgang mit unvorhergesehenen Situationen im Termin zu erlernen. Nur sicheres Auftreten kann die Durchsetzungsfähigkeit des Behördenvertreters vor Gericht gewährleisten.
Es werden umfassend Kosteneinsparpotentiale aufgezeigt, die im Termin durch taktisches Verhalten ausgeschöpft werden können. Darüber hinaus soll der Terminsvertreter Hilfestellung hinsichtlich einer taktischen und zeitlich ökonomischen Terminsvorbereitung erhalten.
WEITERE INHALTE:
- Vermeidung von Rechtsmitteln
- Ankerkenntnis vs. Vergleich
- Gegenstandswerdung § 96 SGG
- § 44 SGB X im Prozess
- Fragen der Vollmacht
Zielpersonen:
Klagesachbearbeiter
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
07 - Verfahrensrecht (SGG) - Selbstbewusst vor Gericht
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die Gerichtstermine vor den Sozialgerichten wahrnehmen. Schwerpunkt ist die Vermittlung des Verfahrensrechts (SGB X, SGG) unter Berücksichtigung der Durchsetzung behördlicher Interessen und taktischer Erwägungen.
Ziel ist es zudem, ein sicheres und selbstbewusstes Auftreten vor Gericht zu fördern und hierfür Hilfestellungen zu bieten. Anhand von Beispielen aus der Praxis sollen “Verhaltensmuster” aufgezeigt werden, um einen flexiblen Umgang mit unvorhergesehenen Situationen im Termin zu erlernen.
SCHWERPUNKTE:
I. Widerspruchsverfahren:
Bereits im Widerspruchsverfahren werden wichtige Weichen für ein mögliches späteres Klageverfahren gestellt:
- Anforderung an Vollmachten
- Akteneinsicht
- Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung
- Heilung von Form- und Verfahrensfehlern
- Gegenstandswerdung § 86 SGG
- Kostenentscheidung , Verfahren nach § 44 SGB X
II. Klageverfahren:
- Ablauf der mündlichen Verhandlung
- Klageänderung
- Vergleich oder Anerkenntnis
- Prozessfähigkeit von Minderjährigen
- Darlegungs- und Beweislast
- Untätigkeitsklagen
- Einstweiliger Rechtsschutz, Gerichtsbescheid
- Vermeidung von Rechtsmitteln
- Gegenstandswerdung nach § 96 SGG
- Prozessvollmacht
III. Rechtsmittel
- Berufung
- Sprungrevision
- Nichtzulassungsbeschwerde
IV. Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem BSG
Zielpersonen:
Mitarbeiter und Teamleitung der Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
08 - Angemessene Kosten der Unterkunft
Die Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft ist im Bereich der passiven Leistungen ein zentrales Themenfeld. Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Vorgaben ist die Materie extrem fehleranfällig. Ein erheblicher Anteil eingelegter Widersprüche und Klagen rügt die fehlerhafte Bewilligung der Unterkunftskosten. Durch die Rückführung dieser Zahlen können erhebliche Kosteneinsparungen generiert werden.
Die Schulung versteht sich nicht als Grundlagenseminar. Ziel ist es vielmehr, das Problembewusstsein der Teilnehmer auf “typische” häufig auftretenden Fehlerquellen im Bereich der KdU zu fokussieren. Dabei lassen wir unsere langjährige Prozesserfahrung mit verschiedenen Jobcentern einfließen.
Das Seminar wird auch für den Rechtskreis des SGB XII unter Berücksichtigung des § 42a SGB XII angeboten.
Es werden praxisrelevante Konstellationen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung aus folgenden Themenkomplexen behandelt:
- Bestimmung der Angemessenheit einer Immobilie
- Welche Nebenkosten sind grundsätzlich erstattungsfähig?
- Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten/Nebenkosten
- Produkttheorie und erweiterte Produkttheorie
- Kostensenkungsaufforderungen
- Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II (Warmwasser)
- Bestimmung der Angemessenheit bei Eigenheimen
- Erstattungsfähigkeit von Schuldzins und Tilgung bei Eigenheimen
- Schönheitsreparaturen
- Renovierungskosten
- Umzugskosten
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
09 - Verteidigung von schlüssigen Konzepten in Widerspruch und Klage
Ein Großteil der Widerspruchs- und Klageverfahren bezieht sich auf die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft, wobei häufig über die Frage gestritten wird, ob ein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG vorliegt. Um diese Frage beurteilen zu können, sind vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Erstellungsmethodik des Konzeptes sowie Kenntnisse der aktuellen LSG und BSG – Rechtsprechung erforderlich. Aufgrund der Grundsätzlichkeit der Rechtstreite sind zudem prozessuale Kenntnisse nötig.
Wesentlicher Bestandteil des Seminars ist die Vermittlung der strategischen und prozessualen Herangehensweise hinsichtlich der Verteidigung von schlüssigen Konzepten.
SCHWERPUNKTE:
- Einführung hinsichtlich der Erstellungsmethodik
- Darstellung der wesentlichen Rechtsprechung des BSG
- Abgrenzung abstrakte und konkrete Angemessenheit – Was prüfe ich wo?
- Darstellung der einzelnen Voraussetzungen, die an ein schlüssiges Konzept zu stellen sind
- Vergleichsraumbildung
- Datenerhebung
- Bestimmung des unteren Wohnungsstands
- Validität und Repräsentativität
- Berücksichtigung von Angebotsmieten
- Verfügbarkeit von Wohnraum
- Betriebskosten und Heizkosten
- Prozessuale Besonderheiten
- Darlegungs- und Beweislast
- Beweisantrag
- Rechtsmittelprüfung (insb. NZB und Revision)
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Widerspruchstelle, Mitarbeiter für Grundsatzfragen, Teamleiter; Bereichsleiter
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
10 - Aufhebung und Erstattung im Sozialrecht
Rückforderungen sind aufgrund der komplexen Rechtsmaterie und der besonderen formalen Anforderungen besonders fehleranfällig.
Für den Praktiker soll die Schulung typische materiell-rechtlichen und formelle Fehlerquellen aufzeigen und Problembewusstsein für ihre Vermeidung schaffen.
Gerne passen wir die konkreten Inhalte dem Wissensstand der Mitarbeiter an.
SCHWERPUNKTE DER SCHULUNG SIND:
- Abgrenzung von § 45 SGB X und § 48 SGB X
- Notwendigkeit von Ermessen
- Notwendigkeit von Anhörung – Nachholmöglichkeiten
- Heilungsmöglichkeiten im Widerspruchsverfahren
- Formelle Anforderungen an die Bescheide (Bestimmtheit, Bekanntgabe, Fristen)
- Erstattung nach § 50 SGB X – Abgrenzung zur endgültigen Festsetzung nach § 41a SGB II
- Taktik – Verteidigung im Widerspruchs- und Klageverfahren
- Aktuelle Rechtsprechung
- Diskussion von Fällen aus der Praxis
Zielpersonen:
Teamleitung und Mitarbeiter der Widerspruchsstelle und Leistungsabteilung
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
11 – Vorläufige Bewilligung
Die neue Rechtsgrundlage zur vorläufigen Bewilligung nach § 41a SGB II wirft in der praktischen Umsetzung viele Fragen auf.
Die Schulung soll den Praktikern an praktischen Beispielen zeigen, wo mögliche Fehlerquellen liegen aber vor allem soll sie zur rechtssicheren Anwendung beitragen.
SCHWERPUNKTE DER SCHULUNG SIND:
- Gründe für die vorläufige Bewilligung
- Endgültig bewilligt – Änderung tritt ein, die Vorläufigkeit erforderlich macht
- Prognostiziertes Einkommen
- „Sicherheitsaufschlag“
- Rechtssicherer vorläufiger Bescheid
- Änderungen im Bewilligungszeitraum
- Besondere Mitwirkungspflichten
- Folgen bei Nichterfüllung oder teilweiser Nichterfüllung
- Durchschnittseinkommen vs. Spitzabrechnung – Vergleichsberechnung
- Zusätzliche einmalige Einnahmen
- Saldierung
- Rechtssicherer Festsetzungsbescheid
- Diskussion aus der Praxis
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungs- und Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
12 - Ermessensentscheidungen im Sozialrecht
Im Leistungsrecht des SGB II, bei der Leistungsversagung aufgrund Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten sowie bei Leistungsminderungen (Sanktionen) etc. gilt: Ein hoher Anteil behördlicher Entscheidungen setzen eine Ermessensausübung voraus. Dieses Ermessen muss im Bescheid nachvollziehbar dokumentiert sein. Häufig wird vom Sachbearbeiter nicht erkannt, ob die anzuwendende Norm ein Ermessen erfordert.
Ziel der Schulung ist es, dass der Teilnehmer Ermessensnormen erkennen lernt und sein Ermessen rechtssicher formuliert. Darüber hinaus sollen die Folgen von Ermessensfehlern verdeutlicht und Heilungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung aufgezeigt werden.
Anhand der relevanten Ermessensnormen des SGB I, SGB II und SGB X werden praxisnahe Formulierungsvorschläge und Hilfestellungen für die Bescheiderstellung vermittelt.
Bei Bedarf wird die Schulung auch auf die Bedürfnisse der Arbeitsvermittler angepasst.
DIE INHALTE IM ÜBERBLICK:
- Ermessensfehler (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung)
- Unbestimmte Rechtsbegriffe – Abgrenzung zu Ermessensnormen
- Folgen von Ermessensfehlern – Möglichkeiten der Heilung
- Formulierungshilfen und Beispiele für die Ermessensausübung in der Praxis
- Umfang gerichtlicher Kontrolle
Zielpersonen:
Teamleitung und Mitarbeiter der Widerspruchsstelle und Leistungsabteilung (ggf. Arbeitsvermittler)
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
13 - Praktischer Umgang mit Leistungsminderungen (Sanktionen) nach §§ 31, 32 SGB II
Der Inhalt wird zeitnah auf das neue Recht angepasst!
Das Seminar richtet sich an erfahrene Mitarbeiter aus dem Bereich der Vermittlung und der Leistungsabteilung, die mit Leistungsminderungen befasst sind. Unter Einbeziehung praktischer Beispiele sollen dem Teilnehmer die rechtlichen Grundlagen sowie Entscheidungshilfen vermittelt werden.
Schwerpunkt ist auch die Besprechung der relevanten Fallkonstellationen, die bei Gericht – insbesondere aus formellen Gründen – häufig zu einer Aufhebung von Leistungsminderungen führt.
INHALTE:
- Zumutbarkeit eines Arbeitsplatzes – § 10 SGB II
- Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1, und Abs. 2
- Voraussetzungen einer Sperrzeit nach dem SGB III (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)
- Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung – § 31a SGB II (Höhe der Minderung)
- Beginn und Dauer der Minderung – § 31b SGB II
- Mehrfache Pflichtverletzung
- Meldeversäumnis – § 32 SGB II
- Sanktionen bei U 25
- Sachleistungen und geldwerte Leistungen
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Vermittlung, Leistungsabteilung und Widespruchsstelle
Ort:
Inhouse/Online
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
14 - Potentialanalyse und Kooperationsplan - § 15 SGB II
Mit Wirkung zum 01.07.2023 ändert sich im Zuge der Einführung des „Bürgergeldes“ auch der § 15 SGB II. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung entfällt zu Gunsten einer Potenzialanalyse und des Kooperationsplanes. Damit konkretisiert der Gesetzgeber die Ausrichtung und Gewichtung der individuellen und persönlichen Unterstützung.
Die Teilnehmenden sollen die rechtlichen Unterschiede zwischen altem und neuem Recht einordnen und verstehen. Eine rechtssichere und kundenorientierte Vorgehensweisen bei der Potenzialanalyse und dem Kooperationsplan soll vermittelt werden. Der Kooperationsplan bietet insofern auch zahlreiche Ansätze, alternative Wege und Prozesse zu initiieren und umzusetzen.
DIE INHALTE IM ÜBERBLICK:
- Rechtliche Einordnung der Potetialanalyse und des Kooperationsplans
- Welcher „Leitgedanken“ führt zum Kooperationsplan?
- Unterschiede zur Eingliederungsvereinbarung
- Praktische Tools und Instrumente für die Potenzialanalyse und daraus folgend für den Kooperationsplan
- Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen?
- Rechtsfolgenbelehrung?
- Austausch, Diskussion
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung
Ort:
Inhouse/Online
Umfang:
Ganztägig oder kompakt halbtägig
Preis:
Auf Anfrage
15 - Aktuelle Rechtsprechung des BSG zum SGB II
Die grundsicherungsrelevante Rechtsprechung des BSG hat seit Inkrafttreten des SGB II einen erheblichen Umfang angenommen. Die Umsetzung aktueller Entwicklungen der Rechtsprechung des 4. und 14. Senats stellt den einzelnen Sachbearbeiter vor große Heraus-forderungen. Nur die zeitnahe und problembewusste Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung führt zu rechtssicherer Bescheidung.
Die Schulung vermittelt die Inhalte der neuesten BSG-Urteile unter Schwerpunktsetzung auf ihre praktische Relevanz. Dem Teilnehmer soll über die Vermittlung materiell-rechtlicher Inhalte hinaus Hilfestellung bei der Erstellung von Bescheiden gegeben werden.
SCHWERPUNKTE:
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Einkommensanrechnung
- Berücksichtigung von Vermögen
- Mehrbedarfe
- Prozessrecht (SGG)
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
16 - Einkommen und Vermögen im SGB II
Vorhandenes Einkommen oder Vermögen hat auf die Ermittlung des konkreten Leistungsanspruchs entscheidenden Einfluss. Vom Sachbearbeiter sind normative Entscheidungen zu treffen, die sich nicht alleine aus dem Gesetz ergeben.
Die Schulung erschöpft sich nicht in der Vermittlung des materiellen Rechts. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung soll der Teilnehmer anhand relevanter Beispielfälle typische Fehlerquellen vermeidend lernen.
WESENTLICHE INHALTE:
- Definition und Abgrenzung Einkommen/Vermögen
- Zufluss – tatsächlicher/normativer
- Ermittlung des anzurechnenden Einkommens
- Nicht zu berücksichtigendes Einkommen – § 11 a SGB II
- Freibeträge bei Erwerbstätigkeit – § 11 b SGB II
- Kindergeldanrechnung
- Einmalige Einkommen – § 11 Abs. 3 SGB II
- Vermögen – Verwertbarkeit und Freibeträge
- Vermögensverwertung – Unwirtschaftlichkeit und Härtefälle
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
17 - Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II und das Starke-Familien-Gesetz
Diese eintägige Schulung wendet sich an Leistungssachbearbeiter und Sachbearbeiter im SGG. Ziel ist es, vorrangige Leistungen zu erkenne und zu berechnen sowie rechtssicher durchzusetzen. Die Mitarbeiter sollen in die Lage versetzt werden, den Beratungsauftrag nach § 14 SGB II wahrnehmen zu können. Aufgrund des neuen Starke-Familien-Gesetzes soll ein Schwerpunkt darin liegen, die Auswirkungen auf die Sachbearbeitung im Bereich des SGB II darzustellen
Vorrangige Leistungen im Einzelnen:
- Arbeitslosengeld I
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Unterhaltsvorschuss
- Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, ausländische Renten
- Elterngeld
- BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe
- SGB XII
- Änderungen im SGB II durch das Starke-Familien-Gesetz
- Anwendung § 12 a SGB II
- Antragstellung von Amtswegen
- prozessuale Besonderheiten
18 - Einkommensermittlung und Anrechnung bei Selbstständigen
Der Umgang mit der Einkommensanrechnung bei Selbstständigen setzt aufgrund der Komplexität eine Spezialisierung in der Sachbearbeitung voraus. Nicht nur das materielle Recht, sondern auch die praktische Umsetzung im Umgang mit dem Kunden bietet enorme Einsparpotentiale auch im Hinblick auf die einzubringende Arbeitszeit.
Der Teilnehmer soll anhand typischer Konstellationen eine schnellere, rechtssicherere und effektivere Auswertung von Unterlagen erlernen.
Dabei wird insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung im Hinblick auf die praktische Umsetzung behandelt.
WESENTLICHE INHALTE:
- Einkommensbegriff bei Selbstständigen nach §§ 11 ff SGB II iVm Bürgergeld-Verordnung
- Einnahmen und notwendige Ausgaben
- Bedeutung und Auswertung von BWA/Einnahmen-Überschussrechnungen und Anlage EKS
- Umgang mit Belegen
- Kfz-Kosten, Telefon, Personalkosten, Investitionen
- Privatanteil/Privatentnahme
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle mit Vorkenntnis
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
19 - Förderung & Betreuung von Selbständigen im Leistungsbezug
Die Teilnehmer erlernen die Voraussetzungen selbständiger Tätigkeit und ihre Tragfähigkeit richtig einzuschätzen. Es wird insbesondere ein optimierter Beratungsprozess im Hinblick auf Alternativen und Ausstiegsmaßnahmen thematisiert. Die Teilnehmer sollten bereits über praktische Erfahrungen im Bereich der Selbständigen verfügen.
WESENTLICHE INHALTE:
- Selbstreflexion bezüglich der Einschätzung und Bewertung von Existenzgründern, Grundsatz “Fördern und Fordern”
- Grundsätze der Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit
- Beratungspools und Techniken sowie Integrationskraft als Coach
- Prozesssteuerung und Leistungen (§ 16 c SGB II)
- Beendigung bzw. Reduzierung des Leistungsbezugs in einem überschaubaren Zeitraum
- Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsbescheid
- Einstieg zum Einkommen / Tool zur Auswertung und Steuerung
- Typisierung der Selbständigen und Hinweise zum Umgang mit dem Personenkreis
- Kontrolle und Strategie sowie Prognosemöglichkeiten und Grenzen
- Alterativszenarien und Ausstiegsberatung
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung und Leistungsabteilung
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
20 - Aktuelle Rechtsprechung zu Selbständigen im SGB II
Der Themenbereich “Selbständigkeit im SGB II” sorgt nach wie vor für hohe Unsicherheit und völlig unterschiedliche Vorgehensweisen in der täglichen Arbeit. Die Rechtsprechung ist sehr verhalten, da die Interpretation betrieblicher Einnahmen und Ausgaben, aber auch das “unternehmerische Verhalten” für einen hohen Unsicherheitsfaktor bei den Gerichten ursächlich ist. Dennoch gibt es mittlerweile zahlreiche Entscheidungen bei den Sozialgerichten, die sich mit Fragestellungen rund um die Selbständigkeit befasst.
Es besteht die Möglichkeit, intensiv die Umsetzung der gegenwärtigen Rechtsprechung für die Praxis zu reflektieren und vorhandene Kenntnisse zu vervollständigen und zu vertiefen.
WESENTLICHE INHALTE:
- Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
- Schilderung aktueller Problemstellungen unter zeitgleicher Anführung entsprechender gerichtlicher Entscheidungen
- Diskussionsforum
- Erarbeitung lösungsorientierter Ansätze
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungsabteilung/Widerspruchsstelle/Vermittlung
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
21 - Selbständige - Betriebswirtschaftliche Auswertungen verstehen und interpretieren
Das Seminar dient der Steigerung der Effizienz bei der Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit.
Die Ermittlung des Einkommens aus der Tätigkeit selbstständiger Leistungsberechtigter ist kompliziert und bindet im hohen Ausmaß zeitliche Ressourcen. Doch es gibt Wege, die Durchführung der Berechnung deutlich effizienter zu gestalten und damit die Arbeitsbelastung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zeitlich zu reduzieren.
Die Teilnehmer lernen betriebswirtschaftliche Unterlagen richtig zu lesen, die daraus resultierenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu bewerten und das maßgebliche Einkommen mit einer höheren Rechtssicherheit zu ermitteln.
Im Mittelpunkt steht zudem, der Argumentation der selbstständigen Leistungsberechtigten begegnen zu können und vor Gericht zu bestehen.
WESENTLICHE INHALTE:
- Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- Buchführungspflichten
- EÜR und Bilanzierung
- Definition und Bestimmung der einzelnen Positionen der BWA/GuV
- Würdigung der Zahlen unter den Voraussetzungen der Bürgergeld-Verordnung,
- Aufdeckung “versteckter Einnahmen”
- Einkommensermittlung bei besonderen Gesellschaften wie der UG mit Haftungsbeschränkung
- Fallbearbeitung anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungsabteilung im Bereich Selbständige
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
2 Tage
Preis:
Auf Anfrage
22 - Umgang mit nicht tragfähigen Selbstständigen im SGB II
Selbstständigkeit im SGB II lässt nicht selten den gewünschten und notwendigen wirtschaftlichen Erfolgt missen, um die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen. Schon eher ist es Normalität, dass Selbstständige dauerhaft im Leistungsbezug verbleiben.
Seit je her wird diskutiert, wie mit dieser besonderen Zielgruppe zu verfahren ist, insbesondere auch, um berufliche Alternative einzuleiten. Das Jobcenter hat Instrumentarien und rechtlichen Möglichkeiten an der Hand, die selbstständigen Leistungsberechtigten in eine andere berufliche Richtung zu lenken und somit auch mittelbar den Ausstieg aus der Selbstständigkeit zu forcieren.
Im Workshop sollen zunächst die theoretischen sachlichen, fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten vorgestellt und diskutiert werden, bevor in einem zweiten Teil die Gelegenheit besteht, konkrete Fälle aus der Praxis zu besprechen.
Die Teilnehmenden des Workshops sind ausdrücklich aufgefordert, Praxisfälle einzubringen. Ziel ist es, mit dem Personenkreis der Selbstständigen und deren Problemlagen bei einer Fehleinschätzung umgehen zu können und die notwendige Handlungssicherheit für die Rückabwicklung zu erlangen.
Es wird ein Informations- und Diskussionsforum mit Fallübungen und Erfahrungsaustausch geboten, um das Verfahren für die Beteiligten bestmöglich abwickeln zu können.
WESENTLICHE INHALTE:
- Selbstständig tätige Personen
- Ziele des SGB II und Anwendung auf die Selbstständigen im Leistungsbezug
- Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit
- Betrachtung von alternativen Prozessen
- Grenzen der Selbstständigkeit als „Schutz“ vor Arbeitsbemühungen
- Ansätze der Abwicklung und Einleitung von Alternativen
- Hinweise zur Rechtsprechung
- Methoden zur Nutzung der Bürgergeld-V zur Reduzierung des Leistungsbezuges und der Selbstständigkeit im SGB II
- Fallbesprechung aus dem Kreis der Teilnehmer (Workshop)
Zielpersonen:
Mitarbeiter aus dem Bereich Selbständige
Ort:
Inhouse-Schulung (Workshop)
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
23 - Umgang mit Kapitalgesellschaften im SGB II
Der Umgang mit und die Ermittlung des Einkommens von “normalen” Selbständigen im Leistungsbezug des SGB II ist bereits sehr kompliziert. Schwieriger wird es, wenn die Selbständigkeit in der Rechtsreform einer Kapitalgesellschaft betrieben wird und die Gesellschafter Grundsicherungsleistungen beziehen.
Gerade in dieser Konstellation sind Besonderheiten zu beachten, die von der Norm abweichen. Doch wie soll dies in der Praxis bedacht und umgesetzt werden?
Es sollen diesbezüglich gemeinsam Lösungen auf Fragestellungen gefunden und Handlungskonzepte entwickelt werden.
Die Teilnehmenden sind ausdrücklich aufgefordert, Fälle und Fragestellungen aus der täglichen Praxis einzubringen.
WESENTLICHE INHALTE:
- Wie erkenne ich Kapitalgesellschaften?
- Welche Unterlagen und Nachweise müssen zur Vorlage gebracht werden?
- Welche Besonderheiten sind zu beachten?
- Wie erfolgt konkret die Einkommensermittlung?
- Wie gehe ich mit den Gesellschaftern um?
- Rechtsprechung
- Fallbeispiele sowie Austausch und Diskussion
Zielpersonen:
Mitarbeiter und Führungskräfte aus dem Bereich Selbständige
Ort:
Inhouse-Schulung (Workshop)
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
24 - Leistungsbewilligung unter Kostengesichtspunkten
Der Schulung liegt der Gedanke zugrunde, dass die Vermeidung von Widersprüchen und Klagen am wirkungsvollsten in der Leistungsabteilung erreicht werden kann. Die Schulung setzt an der “Wurzel” an und soll den Sachbearbeiter bereits bei der Bescheiderstellung im Hinblick auf immer wieder kehrende typische Fehlerquellen sensibilisieren. Dem Sachbearbeiter wird konkret vor Augen geführt, welche Kostenfolge aufgrund vermeintlich unbedeutender Formalien entstehen können. Das Aufzeigen anhand konkreter Geldbeträge soll dem Sachbearbeiter die fiskalischen Folgen typischer “Unachtsamkeiten” verdeutlichen.
Die Schulung geht nicht so sehr auf materielles Recht ein, vielmehr soll der formale Umgang im Mittelpunkt stehen. Zudem werden auch zeitliche Einsparpotentiale thematisiert, indem wir Tipps für die ökonomische Aktenbearbeitung aufzeigen.
WESENTLICHE INHALTE DER SCHULUNG:
- Grundgedanken des Kostenrechts – Veranlassungsgesichtspunkte
- Konkrete Kostenfolgen bei begründeten Widersprüchen und Klagen
- Systematische zeitsparende Aktenbearbeitung
- Vorläufige Leistungsbewilligung
- KdU – Umgang mit Eigenheimen
- Umgang mit Nebenkostenabrechungen
- Formaler Umgang mit § 44 SGB X
- Gegenstandswerdung – §§ 86,96 SGG
- Rechtsmittelbelehrung
- Anhörung
- Abgrenzung §§ 45, 48 SGB X
- Umfang des Antrags
Zielpersonen:
Mitarbeiter und Teamleitung der Leistungsabteilung
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
25 - Ausländer im SGB II - Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsausschluss
Jede dritte leistungsberechtigte Person in den Jobcentern hat keinen deutschen Pass. Der Gesetzgeber hat in § 7 Abs. 1 S 2 SGB II einen rechtlichen Ausschluss verankert, der in der Praxis zu zahlreichen Problemstellungen führt. Das Seminar behandelt die ausländerrechtlichen Grundlagen für Personen aus Drittstaaten und EU-Bürger.
WESENTLICHE INHALTE:
- Definition Ausländer
- Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II (Drei-Monatsausschluss, Zwecke der Arbeitssuche, LB nach dem AsylbLG)
- Übergang von AsylbLG in das SGB II
- Übersicht der Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte-EU)
- Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
- Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde
- Freizügigkeit für EU-Bürger nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
- Übersicht der Aufenthaltszwecke (Arbeitnehmer, Selbständige, Erhalt der Arbeitnehmereigtenschaft)
Zielpersonen:
Mitarbeiter und Teamleitung der Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle
Ort:
Inhouse/Online
Umfang:
Zweitägig oder kompakt eintägig
Preis:
Auf Anfrage
26 - Ersatzansprüche nach den §§ 34, 34a, 34b SGB II
Die Teilnehmer sollen im Rahmen des Seminars hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen von Ersatzansprüchen wegen schuldhaft verursachter Hilfebedürftigkeit sowie bei Doppelleistungen sensibilisiert werden. Es werden das Verfahren und die Umsetzung in der Verwaltungspraxis unter Berücksichtigung der Rechtsprechung behandelt.
INHALTSSCHWERPUNKTE:
- Voraussetzungen des § 34 SGB II (sozialwidriges Verhalten)
- Beweislast
- Härtefallregelung und Verjährung
- Haftung der Erben
- Erlöschen des Ersatzanspruches
- Verfahren
- Voraussetzungen des § 34a SGB II (rechtswidrig erbrachte Leistungen)
- Problemlage
- Umfang der Ersatzansprüche
- Verhältnis zu den Rechtsnormen der § 45ff SGB X
- Härtefallregelung und Verjährung
- Voraussetzungen und Umfang des § 34b SGB II (Doppelleistungen)
- Vorrang der Einkommensanrechnung
Zielpersonen:
Mitarbeiter der Leistungsabteilung
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
27 - Selbstschutz am Arbeitsplatz
Den Mitarbeitern werden anhand eines Situationstrainings für den Arbeitsplatz Techniken des Selbstschutzes und der Prävention vermittelt.
INHALTSSCHWERPUNKTE:
- Selbstschutztechniken am Schreibtisch
- Hilfsmittel der Verteidigung
- Frühzeitiges Erkennen bedrohlicher Situationen
- Taktisches Verhalten bei Bedrohungen
- Verteidigungshaltung
- Rollenspiele
Zielpersonen:
Mitarbeiter in Jobcentern
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
28 – „Wie Du in den Wald rufst, so...“-Kundenkontakte positiv gestalten
Oh-Jeh, schon wieder so “Einer”. Mal ehrlich, wie oft geht uns dieser Gedanke durch den Kopf? Kann man uns das ansehen? Erkennt der Kunde meine Gedanken?
Fakt ist: Als Mitarbeiter haben Sie einen großen Einfluss auf das Verhalten ihrer Kunden.
Neben Fachkompetenz ist auch ein hohes Maß an Sozialkompetenz und hier besonders von Empathie erforderlich. Die Fähigkeit, sich in den anderen hinein zu versetzen, ist sehr hilfreich im Umgang mit dem Kunden.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmer/innen Möglichkeiten kennen, um das Arbeitsklima positiv zu gestalten sowie kundenorientiert zu kommunizieren.
DIE INHALTE:
- Den ersten Eindruck positiv gestalten
- Eigenes Verhalten erkennen
- Meine persönlichen Wirkmittel erkennen
- Gespräche positiv gestalten
- Stressreduktion
- Diskussionen und Erfahrungsaustausch
- Training mit Analyse von Gesprächssituationen
Zielpersonen:
Mitarbeiter in Jobcentern
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
29 - Führungsreihe für Teamleiter in Jobcentern
MODUL I FÜHRUNGSKOMMUNIKATION
- Kommunikationsgrundlagen
- Stress in den Gesprächsphasen erkennen
- Körpersprache und deren Wirkung
- Ablauf und Struktur von Gespräche
- Argumentieren
- Moderation
Zielpersonen:
Teamleiter in Jobcentern
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
MODUL II FÜHRUNGSKOMPETENZEN
- Unterschiedliche Führungsstile
- Die eigene Rolle erkennen
- Störungen auf Kommunikationsebenen erkennen
- Ablauf und Aufbau von Mitarbeitergesprächen
- Antreiberverhalten
Zielpersonen:
Teamleiter in Jobcentern
Ort:
Inhouse-Schulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
Diese Modulreihe ist bei Bedarf erweiterbar um die Module Konfliktkompetenz und Medienkompetenz.
30 - Personalvertretungsrecht für Geschäftsführer von Jobcentern
Modul I: Der Geschäftsführer und der Personalrat im Jobcenter
Grundlagenseminar über das Personalvertretungsrecht
Im Seminar werden die Grundlagen des BPersVG dargestellt und die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Personalrat des Jobcenters und den Personalräten der Träger geklärt.
Außerdem wird das Verhältnis des Geschäftsführers im Verhältnis zum Gleichstellungs-beauftragten sowie zur JAV und Schwerbehindertenvertretung dargestellt.
- Überblick über die Rechtsgrundlage: BPersVG
- Kompetenz des Geschäftsführers und der Trägerversammlung gegenüber den Beschäftigten des Jobcenters (§§ 44 c, 44d und 44 g SGB II): Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung
- Rechte und Pflichten des Personalrats im Jobcenter (§ 44 Abs. 3 SGB II)
- Weitergeltung von Dienstvereinbarungen nach § 76 Abs. 5 SGB II
- Beteiligungsrechte des Personalrats im Jobcenter
- Mitbestimmung des Personalrats (§§ 75, 76 BPersVG)
- Mitwirkungsrechte nach § 78 BPersVG
- Informationsrechte nach den §§ 68 ff. BPersVG
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführer und JAV sowie Schwerbehindertenvertretung
- Verhältnis zur Gleichstellungsbeauftragten
- Freistellungen für die Arbeit im Personalrat
- Folgen der unkorrekten oder unterbliebenen Beteiligung des Personalrats
Zielpersonen:
Geschäftsführer von Jobcentern
Ort:
Inhouseschulung, Hotelschulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
Modul II: Der Geschäftsführer und das Personalvertretungsrecht in der Praxis des Jobcenters
Aufbauseminar mit aktuellen Streitfragen, Rechtsprechung und Lösungsansätzen für die Praxis
Das Personalvertretungsrecht im Jobcenter ist ein Spezialgebiet mit besonderen Anforderungen und Herausforderungen für den Geschäftsführer. Die Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion auf den Träger und den Geschäftsführer des Jobcenters hat Auswirkungen auf die Mitbestimmung des Personalrats. Dieses Aufbauseminar soll zu rechtssicheren Lösungen für die Praxis des Geschäftsführers beitragen. Aktuelle Rechtsprechung liefert eine Grundlage für praktische Handlungsansätze.
- Beteiligungsrechte der Personalvertretung bei personellen und sozialen Angelegenheiten bei Zuweisungen
- Einführung neuer Formen der Arbeitsorganisation
- Einführung der Telearbeit
- Beendigung von Zuweisungen (z.B. Kündigungen)
- Eingruppierung und Fragen der Stellenbewirtschaftung
- Dienstvereinbarungen zwischen Geschäftsführer und Personalrat/Dienstvereinbarungen der Träger
- Neue beamten- und arbeitsrechtlichen Gesetze und sonstige Vorschriften mit Relevanz für das Jobcenter
- Einigungsstellen- und verwaltungsgerichtliches Verfahren
- Aktuelle Rspr. zum Beteiligungsrecht von Personalräten des Jobcenters und des Personalrats bei der Bundesagentur
- Aktuelle Rspr. zu den das Personal der Jobcenter betreffenden Vorschriften des SGB II, des BVerwG zu beamtenrechtliche Fragestellungen und des BAG zum Tarifrecht
- Handlungsempfehlungen für Praxis
Zielpersonen:
Geschäftsführer von Jobcentern
Ort:
Inhouseschulung, Hotelschulung
Umfang:
Ganztägig
Preis:
Auf Anfrage
31 - Grundlagenseminar Leistungen nach dem SGB XII
Die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins ist Aufgabe der Sozialhilfe. Die Schulung vermittelt die wesentlichen Inhalte zur Bestimmung des berechtigten Personenkreises und Ermittlung des Leistungsanspruches.
Anhand praktischer Beispielen wird sowohl auf persönliche, als auch wirtschaftliche Voraussetzungen der leistungsberechtigten Personen eingegangen.
Wesentliche Inhalte:
- Abgrenzung der Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und SGB XIIErmittlung des notwendigen Lebensunterhaltes
- Regelbedarfe
- Mehrbedarfe
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Einmalige Bedarfe
- Ermittlung und Abgrenzung von Einkommen und Vermögen
- Einsatzgemeinschaft
- Zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen
- Freibeträge
32 - Einkommen und Vermögen im SGB XII
Einkommen und Vermögen haben unmittelbaren Einfluss auf den Leistungsanspruch nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII, wie auch für die weiteren Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII.
Die Schulung vermittelt praxisorientiert einen vollständigen Überblick über die relevanten Vorschriften unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Die Thematik wird anhand von Beispielfällen erarbeitet.
Wesentliche Inhalte:
- Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII
- Definition von Einkommen und Vermögen anhand der Zuflusstheorie
- Ermittlung des anzurechnenden Einkommens
- Freibeträge nach § 82 SGB XII und VO zu § 82 SGB XII
- Kindergeldanrechnung nach § 82 I 3 SGB XII
- Umgang mit einmaligem Einkommen
- Schonvermögen und Freibeträge nach § 90 SGB XII
- Anwendung der besondere Härte nach § 90 III SGB XII
- Ggfs. Sondervorschriften für Hilfen nach dem 5. bis 9. Kap. SGB XII
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